Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Hausratsversicherung, Feuerversicherung, PKW-Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung, um nur einige Vertragstypen aus dem Bereich des Versicherungswesens zu nennen. Wir beraten und Vertreten Sie bei der Abwicklung von Versicherungsfällen, etwa wenn es um die Geltendmachung von Leistungen gegen Ihren eigenen Versicherer geht. Hier bestätigt sich nach unserer Erfahrung die oftmals gehörte Einschätzung, dass Versicherungen häufig geschuldete Leistungen nicht oder nicht in korrekter Höhe auszahlen. Auch hier gilt im Regelfall: Der durch einen Anwalt Vertretene erhält höhere Auszahlungen, als der nicht anwaltlich beratene Versicherungsnehmer.

Oftmals berufen sich Versicherer auf das „Kleingedruckte” ihrer Versicherungsbedingungen, wir können Ihnen mitteilen, ob die von der Versicherung gewählte Auslegung und Interpretation dieser Versicherungsbestimmungen so hingenommen werden muss oder nicht. Viele von dem Versicherer aufgestellte Bestimmungen verstoßen gegen Gesetze und sind daher gar nicht anwendbar.

Dass ein Schadensfall nicht von einer Versicherung erfasst ist, kann auch auf einen Beratungsfehler eines Versicherungsvertreters oder -agenten zurückzuführen sein, welcher entsprechende Ansprüche gegen die Versicherung selbst oder den Berater auslösen kann. Auch solche Aspekte werden von unserer Beratung umfasst.