Verkehrsrecht

Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen Ihnen bei der Regulierung von Unfallschäden, in Bußgeldverfahren oder bei strafrechtlichen Vorwürfen.

Wichtig ist, sich so schnell wie möglich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Stellungnahmen gegenüber der gegnerischen Versicherung, Polizei oder Staatsanwaltschaft sollten nicht ohne anwaltlichen Beistand erfolgen.

Der Versicherung des Unfallgegners ist an einer Geringhaltung ihrer Zahlung gelegen, ohne rechtskundigen Beistand ist nicht damit zu rechnen, dass der Geschädigte das erhält, was ihm laut Gesetz und nach den von den Gerichten entwickelten Grundsätzen zusteht.

Im Rahmen der Zahlungspflicht bei Unfallschäden ist die gegnerische Versicherung auch verpflichtet, die Kosten des Rechtsanwalts zu übernehmen.

Wir beraten und vertreten Sie u.a.