Reiserecht und Fluggastrecht
„Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben.” Stellt man fest, dass die Verhältnisse am Reiseziel völlig anders sind, als im Reiseprospekt beschrieben, so können unterschiedliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter bis hin zu „entgangenen Urlaubsfreuden” gegeben sein. Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen.
Bei Verspätungen von Flügen muss die betroffene Airline nach einer EU-Verordnung neben anderen Verpflichtungen auch Ersatzleistungen in Geld an den Fluggast zahlen. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Fluggast.