Kauf- und Leasingrecht
Die meisten Rechtsgeschäfte betreffen das Kaufrecht. Hier treten oft eine Vielzahl rechtlicher Probleme auf. Um diese zu minimieren sollte bereits vor dem Kauf an die Einholung eines Anwaltsrates gedacht werden, etwa vor dem Erwerb einer Immobilie oder eines höherwertigeren Gegenstandes, aber auch etwa vor dem Kauf von Gesellschaftsanteilen.
Vor dem Abschluss eines Kaufvertrages hat man noch Einfluss auf die Vertragsgestaltung.
Wenn die gekaufte Sache nicht den Wünschen entspricht, können unterschiedliche Ansprüche gegeben sein, die der Käufer gegen den Verkäufer geltend machen kann.
Wie beraten und vertreten Sie aber auch, wenn ein Käufer meint, gegen Sie als Verkäufer Ansprüche aus einem Kaufvertrag zu haben. Häufig werden hier Ansprüche geltend gemacht, welche tatsächlich gar nicht bestehen oder durchgesetzt werden können.
Eine im Rechtsverkehr immer häufigere Vertragsform ist der Leasingvertrag. Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen um diesen Vertragstyp, etwa bei abrechnung am Ende der Vertragszeit oder bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrags, bei Beschädigung des Leasinggutes oder wenn die geleaste Sache sich nicht in vertragsgemäßem Zustand befindet.