Medizinrecht
Ein sehr breites Rechtsgebiet ist das Medizinrecht. Ärzte und Versicherungen gehören zu unseren Mandanten. Ist überhaupt ein „ärztlicher Kunstfehler” gegeben? Hier ist vorab die vollständige Dokumentation der Heilbehandlung zu beschaffen und zu berücksichtigen. In Einzelfällen holen wir gesonderten Rat von Medizinern ein.
Auch das ärztliche Berufsrecht, das Sozialrecht (etwa bei Streitigkeiten gegen Krankenkassen) und strafrechtlich relevante Sachverhalte unterfallen diesem Rechtsgebiet.
Für Ärzte:
- Vertretung bei Behandlungsfehlern
- Verteidigung von Ärzten und anderen Leistungserbringern in straf- und berufsrechtlichen Verfahren
- Regulierung von Haftpflichtfällen („Kunstfehlern”)
- Vertretung in Honorarstreitigkeiten
- Beratung bezüglich der Arztzulassung und -zulassungsentziehung Beratung zum ärztlichen Berufsrecht
- bei Praxisgründung und Kooperationsvorhaben im Medizinprodukterecht
- Chefarztverträge
- Krankenhausrecht