Der anwaltlich Vertretene kann seine Rechte effektiver und umfassender durchsetzen als der nicht anwaltlich Beratene. Es entspricht unserem Selbstverständnis, unsere Mandanten in allen ihren Rechtsangelegenheiten umfassend zu betreuen und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes außergerichtlich und gerichtlich gegen Privatpersonen, Versicherungen, Firmen oder Behörden zu vertreten.
Seit über 75 Jahren besteht unsere Anwaltskanzlei als Allgemeinpraxis mit Spezialisierungen im Zivil- einschließlich Familienrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht sowie im Verwaltungsrecht. In vielen Fällen werden die Strategien und Vorgehensweisen im Anwaltsteam besprochen, um allen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten bestmöglich entsprechen zu können.
Nicht nur Privatpersonen, auch Firmen und Versicherungsgesellschaften vertrauen unserer Kompetenz. Regelmäßige Fortbildungen sind für uns genauso selbstverständlich, wie eine auf dem neuesten Stand befindliche Bürotechnik.